Deutsch-italienischer Rechtsverkehr

Kauf einer Maschine in Italien, Abschluss eines Vertrags mit einem italienischen Handelsvertreter, Gründung einer Niederlassung in Italien - im vereinten Europa haben die Grenzen an Bedeutung verloren, und die internationalen  Geschäftsbeziehungen sind Normalität geworden. Ich habe mich seit Jahren auf den deutsch-italienischen Rechtsverkehr spezialisiert und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zweisprachigkeit und Kenntnis beider nationaler Mentalitäten sind dabei eine Selbstverständlichkeit.

 

Überblick: Was Ihnen die Kanzlei Martin bietet

  • Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs
  • Kompetente Beratung und Vertretung gegenüber Ihren Geschäftspartnern, vor Behörden und Gerichten
  • Zeitnahe Information über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens
  • Periodische Kostenabrechnung und damit transparente Kostenentwicklung
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Erfahren Sie auch mehr zu den Rechtsgebieten, die meine Tätigkeitsschwerpunkte ausmachen.